„Wer Fördermittel beantragen will, muss in der Regel anspruchsvollere
Sanierungsmaßnahmen umsetzen als die gesetzlichen Mindestanforderungen
verlangen. Trotz der damit verbundenen höheren Investitionskosten ist das
empfehlenswert“, rät Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.
Langfristig werden nämlich mehr Heizkosten eingespart und klimafreundlicher
geheizt.
Die Bundesregierung schafft weiterhin interessante Anreize durch die
„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt für Heizungsanlagen, die erneuerbare
Energien nutzen, zahlreiche Zuschüsse. Wärmepumpen werden mit 25 %
bezuschusst, mit der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erhält man
5 % Zusatzbonus. Biomasseanlagen (z.B. Pelletheizungen) werden jedoch nur
noch mit 10 % gefördert, sofern sie mit Solarthermie oder Wärmepumpe
kombiniert werden. Einen Heizungstausch-Bonus gibt es für den Austausch von
Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie für mehr als 20 Jahre alte
Gasheizungen. Weiterhin förderfähig sind auch solarthermische Anlagen oder
ein Fernwärmeanschluss, ebenso eine Brennstoffzellenheizung.
Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die nicht älter als 20
Jahre sind, fördert die Bundesregierung in Gebäuden bis 5 Wohneinheiten.
Einen Zuschuss von 15 % erhält, wer dazu einen hydraulischen Abgleich
durchführen lässt. Darüber hinaus sind dann alle weiteren Maßnahmen zur
Optimierung des Systems förderfähig.
Wer nachträglich Wärmedämmung in Außenwände oder Dach einbaut oder sein
Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt 15 Prozent
Zuschuss. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans sind zusätzliche
5 % iSFP-Bonus möglich. Für Sanierung, Bau oder Kauf eines Effizienzhauses
können bei der KfW bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit beantragt
werden. Vorteil ist dabei die Gewährung eines Tilgungszuschusses zwischen 5
und 25 %. Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten ist bei
allen förderfähigen Maßnahmen mit 50 % vorgesehen.
Eigenheimbesitzer, die sich für Fördermittel interessieren, sollten sich vor einer
Entscheidung zunächst anbieterunabhängig beraten lassen, etwa zu der Frage,
welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen
sinnvoll sind. Die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der
„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist vor Vergabe des Auftrags an das
Fachunternehmen notwendig. „Zur Ermittlung möglicher Förderung beraten die
Energieberater der Verbraucherzentrale gern“, sagt Cathrin Becker.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die
Beratung in den Niederlassungen im Saarland ebenso kostenfrei wie die
Rückruf- und die Videoberatung. Terminvereinbarung saarlandweit unter Tel.:
0681 5008915 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802
400.
Anmeldung zur Beratung in:
- St. Wendel, Umweltamt, Tel: 0 68 51 - 809 1903, Neuer Beratungsraum:
Mehrzweckhalle, Raum des Ortsvorstehers, Im Schuleck 10, 66606 St. Wendel
Winterbach
- Tholey, Rathaus, Tel: 0681 50089-15