Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Klimapakets gibt es zum 1. Januar 2020 Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren.
Weitere Neuerungen sind am 24. Januar 2020 in Kraft getreten.
Betroffen sind folgende Förderprogramme
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151 / 152)
- Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
- Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430).
In unserem Bereich Service finden Sie unter dem Punkt Förderung alle Informationen und Links, die sie zum Thema Förderung für private Hauseigentümer benötigen.